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SODIAN ANDREAS Bezirksrauchfangkehrermeister |
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"Wir sind immer für Sie da!" - Zu diesem Motto stehen wir und es entspricht unserer Unternehmensphilosophie. |
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Ihr Rauchfangkehrer informiert |
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Sehr geehrte Kundin und sehr geehrter Kunde,
Kehr- bzw. Überprüfungsintervalle: - Feststoffe: 4x, mit Sommerbetrieb 6x / Jahr
- Ölheizungskamine: 2x, mit Sommerbetrieb 3x / Jahr
- Gaskamine: 1x / Jahr
Nicht gewerbliche Selchkammern sind wie bisher 1 x jährlich zu überprüfen bzw. zu kehren. Generell sind alle Kamine vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie bei Wiederinbetriebnahme vom Rauchfangkehrer überprüfen zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass der Betrieb von Feuerstätten an Kaminen ohne vorherige Anmeldung beim Rauchfangkehrer strafbar ist und im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht. Bei Fragen zum neuen OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz oder bei sonstigen Anfragen zu unseren Kehr- und Überprüfarbeiten erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 07614/7777-0. |
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