Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Angebotsgrundlage

Das Originalangebot wird verbindlich anerkannt. Zusätzliche, von uns eingefügte Texte sind im Langtext angeführt, ausgedruckt und sind Grundlage unseres Angebotes. Die Mengen des EDV- Ausdruckes stimmen mit jenen des Originalangebotes überein, bei Widerspruch gelten die Mengen des Originalangebotes. Zusätzliche Auskünfte (Bezugsquellen, Bieterlücken etc.) werden, wenn nicht im EDV- Ausdruck vorhanden, im Originalangebot angeführt.

Angebotsgültigkeit

Unsere Angebote sind 3 Monate ab Erstelldatum gültig unabhängig von der in der Anfrage geforderten Gültigkeit. Preise für einzelne Positionen dieses Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des bestätigten Gesamtauftrages über dieses Angebot. Bei Nichtbeauftragung oder Vergabe von Teilleistungen, aus diesem Angebot, an Dritte, behalten wir uns das Recht vor, die Preise neu zu kalkulieren.

Bauabschnitte

Im Angebot genannte Preise beziehen sich auf die Fläche, die pro Bauabschnitt bearbeitet wird. Wird die Gesamtfäche verringert oder in mehrere Bauabschnitte unterteilt, so ändert sich auch der oben genannte Einheitspreis entsprechend.

Regieberichte

Sollte der AG vor Ort Regieberichte nicht unterzeichnen, so wird der AN diese dem AG mittels Fax oder Mail schriftlich zur Kenntnis bringen. Wird diesen Regieberichten nicht binnen 24 Stunden widersprochen, gelten die in den Regieberichten angeführten Leistungen als akzeptiert.

Arbeitszeit / Regiestundensätze

Die im Angebot genannten Bearbeitungspreise gelten für den Einsatz in der Normalarbeitszeit Montag - Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr Für Regiearbeiten bzw. Arbeiten die nicht mit unserem Angebot abgedeckt sind gelten unsere Regiestundensätze.

Sollte seitens des Auftraggebers ein Einsatz ausserhalb der Normalarbeitszeit gefordert werden, behalten wir uns das Recht vor, Stundenaufschläge zu berechnen.

Stehzeiten

Nicht durch uns verschuldete Stehzeiten verrechnen wir dem AG entsprechend unseren Angebotspreisen.

Zahlung

Nach Rechnungslegung innerhalb 8 Tagen netto Kassa, ohne Haft- Deckungsrücklass. Wir sind berechtigt auch Teilrechnungen zu legen, die innerhalb 8 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen sind. Bei Zahlungsverzug sind wir ohne Nachfristsetzung berechtigt die Baustelle einzustellen. Es werden weder Abzüge für Bauwesenversicherung, nicht zuordenbare Bauschäden, noch sonstige Abzüge wie beispielsweise Allgemeinwerbung udgl. akzeptiert. Alle Preise zuzüglich 20% Mehrwertsteuer!

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Gmunden vereinbart. FB 107980 w

Haftung

Unsere Haftung ist jedenfalls mit einer Haftungssumme von max. € 3 Mio. entsprechend der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Abrechnung Ausmaß und Abrechnung - Allgemeine Bedingungen Im Auftragsfalle ist ausschließlich unser Angebot gültig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur insoweit Geltung, als sie nicht den in diesem Auftrag besprochenen Punkten widersprechen. Als Abrechnungsgrundlage dient ein gemeinsames Aufmass bzw. ein vom Bauherrn bestätigtes Aufmass- und Summenblatt. Die auf Grund des LV´s sich ergebende Auftragssumme basiert auf den im LV angegebenen Mengen, die vom Auftraggeber vorgegeben wurden. Der AG wird darauf hingewiesen, dass sich die Auftragssumme erheblich dadurch ändern kann, je nach dem sich einzelnen Positionen des LV´s erhöhen oder vermindern. Den AN triftt in diesem Fall keine Hinweispflicht auf die Preiserhöhung, da Basis für die Abrechnung ohnehin die im LV vereinbarten Einheitspreise sind. Bezüglich Änderung der Auftragssumme gelten die Bestimmungen der ÖNORM 2110 7.4.5 Nachteilsabgeltung. Nicht durch uns verschuldete Stehzeiten, Personal- und Gerätekosten verrechnen wir dem AG.

Vorbehalt

Wir behalten uns das Recht vor, bei Beginn der angebotenen Arbeiten vorerst auf einer Musterfläche die tatsächlichen Bearbeitungsparameter festzustellen und diese mit unseren kalkulatorischen Vorgaben zu vergleichen. Sollte dieser Vergleich ergeben, daß die von uns kalkulierte Tagesleistung um mehr als 30% unterschritten wird oder stellen sich auf der Baustelle Erschwernisse heraus, welche vom Auftraggeber bis zum Zeitpunkt der Abgabe unseres Angebotes nicht bekanntgegeben wurden, behalten wir uns das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann auf Zuhaltung des Vertrages bestehen, sofern er den aufgrund der bearbeiteten Musterfläche neu kalkulierten Werklohn in seine Zahlungspflicht übernimmt. Die bis zum Zeitpunkt unseres allfälligen Rücktritts vom Vertrag angefallenen Kosten für Anfahrt, Personal und Geräte werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt.

Bauseitige Leistungen

Bauseitige Leistungen und Beistellungen werden im Angebot entsprechend angeführt und gelten als Erweiterung dieser AGBs.